Sommer – Zeit von Bienen und Wespen |
Immer wenn die gelb-schwarzen Insekten auftauchen, fühlen sich Menschen belästigt oder sogar gefährdet. Jedoch ist keines der Tiere von sich aus aggressiv, Sie sind alle Helfer der Natur. Die Feuerwehr Schmelz wird zur Beseitigung von Wespennestern gerufen. „Doch nicht in allen Fällen ist ein Einschreiten der Feuerwehren nötig oder erlaubt“.
„Grundsätzlich haben Wespen, Bienen und ähnliche Insekten, (so genannte Hymenopteren) in der Natur wichtige Aufgabe zu erfüllen, so sind sie unter anderem für das Bestäuben von Blüten von Nöten.“, so Grönert weiter. Einige dieser Insektenarten sind vom Aussterben bedroht und daher ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten Nist-, Brutstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
- Die Tiere stechen nur bei Bedrohung - vermeiden Sie heftige Bewegungen und schlagen Sie nicht nach den Tieren
- Lassen Sie Lebensmittel im Sommer nicht lange offen stehen - vergewissern Sie sich vor dem Trinken aus Flaschen und Gläsern, dass sich kein Insekt "hineingeschmuggelt" hat. Kinder sollten einen Strohhalm benutzen
- Bieten Sie eine alternative Nahrungsquelle an: mit einem Gemisch aus Honig und Früchten kann man Wespen erfolgreich vom Kaffeetisch fernhalten
- Der Ansiedelung von Insekten in Hohlräumen (Rolladenkasten, Verkleidungen etc.) können Sie vorbeugen, indem Sie mögliche Schlupflöcher bereits im Frühjahr abdichten
- Insekten den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge oder Schutzgitter
- Wenn möglich auch im Schwimmbad nicht barfuss laufen
- Abfallbehälter geschlossen halten
Aus gegebenem Anlass müssen wir Sie darauf hinweisen, dass in vielen saarländischen Städten und Gemeinden die Freiwillige Feuerwehr auf Bitten von Bürgern Nester von Wespen und Hornissen vernichtet, ohne die naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Schon die Umsiedlung von Wildbienen, manchen Wespenarten, Hummeln und Hornissen setzt voraus, dass eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 43 Abs. 8) von der unteren Naturschutzbehörde vorliegt, da diese Arten unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung stehen. Eine Vernichtung der Nester der vorgenannten Arten bedarf sogar einer Ausnahmegenehmigung nach § 62 Abs. 1 BNatSchG (Befreiung von den Verbotsbestimmungen des § 42 BNatSchG).
Ein Abtöten und Beseitigen von Wespennestern durch die Feuerwehr ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Gesundheit und Leben von Menschen besteht.Ansonsten sollte zunächst eine Beratung durch eine fachkundige Person (Hornissenberater) erfolgen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine solche Beratung schon in vielen Fällen dazu geführt hat, dass die Insektennester an der ursprünglichen Stelle belassen werden konnten.
Sollte eine Umsiedlung unvermeidlich sein, so ist mit dieser Aufgabe ausschließlich ein Fachbetrieb oder eine andere fachkundige Person zu beauftragen.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Tel.-Nr.: 0681/5014748).
Weitere Ansprechpartner finden Sie bei der für Sie zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Saarlouis (Herr Klauß, Tel.-Nr.: 06831/444-430), die Ihnen auch Hornissenberater nennen kann, die für Ihren Bereich zuständig sind.
Mitteilung durch das Ministerium für Umwelt vom 11 Mai 2004